6. Juli 2015
Ist an einer gleichberechtigten Kreuzung die Sicht für den von links kommenden Fahrzeugführer durch eine Hecke eingeschränkt, darf er sich nur vorsichtig in die Einmündung hineintasten. Kommt es zu einem Unfall mit einem Vorfahrtsberechtigten, der die Kurve schneidet, weil er seine Fahrspur verlassen hat, ist eine hälftige Haftungsverteilung vorzunehmen.