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14. Februar 2016

Leben die Beteiligten eines Verfahrens zur Unterhaltsfeststellung in Deutschland, macht es keinen Unterschied, welcher Nationalität sie angehören. Besonderheiten gelten dagegen, wenn einer der Beteiligten seinen Wohnsitz im Ausland hat.

13. Februar 2016

Mieter können schneller einen Anspruch auf eine Unterbringung in einem Hotel haben, als viele Vermieter denken.

12. Februar 2016

Schlimm genug, wenn ein Angehöriger verstirbt. Da heute viele Menschen in sozialen Netzwerken wie Facebook unterwegs sind, beschäftigt viele Angehörige inzwischen auch die Frage, was folglich mit dem Nutzerkonto passiert.

11. Februar 2016

Auch wenn der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, kann dieses unwirksam sein – z.B. weil der Betroffene bei der Errichtung des Testaments nicht testierfähig war. Das ist vor allem dann der Fall, wenn er an Krankheiten wie Demenz oder einer Psychose litt. Diese Testierunfähigkeit ist jedoch häufig nur schwer zu beweisen.

10. Februar 2016

Gegen denjenigen, der während der Fahrt im Straßenverkehr auf dem betriebsbereiten Mobiltelefon eine Blitzer-App aufgerufen hat, kann ein Bußgeld verhängt werden.

9. Februar 2016

Arbeitgeber dürfen krankhaft übergewichtigen Mitarbeitern natürlich nicht einfach kündigen.

8. Februar 2016

Die Höhe des zu zahlenden Kindes- oder Ehegattenunterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen. Sind diese bekannt, kann der Unterhalt errechnet werden. Doch wie geht es in der späteren zeitlichen Entwicklung weiter?

6. Februar 2016

Das Amtsgericht Wuppertal hat entschieden, dass in der vorzeitigen Wohnungsabnahme und der Schlüsselübergabe nicht der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages gesehen werden kann. Das Landgericht Wuppertal hat dies bestätigt und die Berufung des Mieters zurückgewiesen.

5. Februar 2016

Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung.

5. Februar 2016

Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es hinsichtlich der Angabe der „Gesamtkosten“, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter umlegt. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter diesen Gesamtbetrag vorab um nicht auf den Mieter umlagefähige Kostenanteile bereinigt hat. Einer Angabe und Erläuterung der Rechenschritte bedarf es nicht.