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Arzt-und Medizinstrafrecht

Das Rechtsgebiet des Arztstrafrechts bzw. Medizinstrafrechts umfasst die Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apothekern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen wie beispielsweise Psychotherapeuten und Angehörige von Pflegediensten.

Das Arzt- und Medizinstrafrecht wird bestimmt von Verfahren wegen Körperverletzung aufgrund von Behandlungsfehlern oder Aufklärungsmängeln sowie Abrechnungsbetruges und Korruption im Gesundheitswesen.

Doch werden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auch Vorwürfe verfolgt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Suchtmittelsubstitution), unterlassener Hilfeleistung, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht sowie Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

Im Rahmen der Strafverteidigung ist der Blick insbesondere zu richten auf drohende zulassungs-, berufs- bzw. approbationsrechtliche Verfahren. Der drohenden beruflichen und persönlichen Existenzvernichtung des Mandanten ist unbedingt entgegen zu wirken. Dabei gilt es im Arztstrafverfahren nach Möglichkeit, eine öffentliche Hauptverhandlung einhergehend mit großer Medienwirkung zu vermeiden.

Kania, Tschersich und Partner bietet Ihnen in Person von Rechtsanwalt Ingo Losch die Expertise eines Fachanwalts für Strafrecht und Medizinrecht.