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Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht

Das Rechtsgebiet des Arztstrafrechts bzw. Medizinstrafrechts umfasst die Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apothekern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen wie beispielsweise Angehörige von Pflegediensten.

Das Arzt- und Medizinstrafrecht wird überwiegend bestimmt von Verfahren wegen Körperverletzung aufgrund von Behandlungsfehlern oder Aufklärungsmängeln sowie von Verfahren im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug oder Korruption.

Doch werden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auch Vorwürfe verfolgt wegen unterlassener Hilfeleistung, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie Verstößen gegen die ärztliche Schweigepflicht gegen das Arzneimittelgesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz (Suchtmittelsubstitution).

Im Rahmen der Strafverteidigung ist der Blick insbesondere zu richten auf drohende zulassungs-, berufs- bzw. approbationsrechtliche Verfahren. Der drohenden beruflichen und persönlichen Existenzvernichtung des Mandanten ist unbedingt entgegen zu wirken. Dabei gilt es im Arztstrafverfahren nach Möglichkeit, eine öffentliche Hauptverhandlung mit großer Medienwirkung zu vermeiden.