Die steinschleudernde Mähmaschine: Der Betriebsbegriff für Arbeitsmaschinen kann der Haftung nach Verletzungen entgegenstehen
So skurril der folgende (Un-)Fall anmuten mag – das vom Bundesgerichtshof (BGH) dazu getroffene Urteil macht es für den von einem Stein getroffenen Betroffenen nicht wirklich besser. Aber hier konnte der Senat einfach nicht anders, denn der Stein, der den Kläger verletzt hatte, wurde von einer Mähmaschine hochgeschleudert. Und für Arbeitsmaschinen gilt in Haftungsfragen anderes als für Kraftfahrzeuge.