Pflichtteilsberechnung: Oberlandesgericht erteilt generellem Anspruch auf Belegvorlage eine Absage
Einem Pflichtteilsberechtigten steht grundsätzlich ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Erben zu. Das Oberlandesgericht München (OLG) musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob dem Pflichtteilsberechtigten zusätzlich zu dem Auskunftsanspruch auch ein solcher auf Vorlage von Belegen zusteht.