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Autor: Stephanie Walter

Berufungsverfahren: Wer einen Anwalt als zusätzlichen Prozessbevollmächtigten zu spät hinzuzieht, muss ihn bezahlen

Vor dem Arbeitsgericht (ArbG) trägt jede Partei in der ersten Instanz ihre Anwaltskosten selbst. In der Berufungsinstanz muss hingegen derjenige, der verliert, auch die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Wie sich diese Verteilung in einem Arbeitsrechtsprozess verhält, bei dem der Kläger erst im Berufungsverfahren einen Anwalt als zusätzlichen Prozessbevollmächtigten neben einem Gewerkschaftsvertreter hinzuzieht und gewinnt, musste im Folgenden das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) entscheiden.

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Scheidung der Eltern: Kinderschutzklausel kann Leiden unter der Trennung nicht verhindern

Manchmal möchte ein Ehegatte auch nach mehr als zwölf Monaten Trennung nicht geschieden werden. Das ist in Fällen eines sogenannten Kindeswohlhärtegrunds sogar auch möglich. Denn nach § 1568 erste Alternative Bürgerliches Gesetzbuch soll selbst eine gescheiterte Ehe nicht geschieden werden, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist. Mit einem solchen Fall wurde das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) betraut.

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Versteckter „Ausgang“: Schaltfläche zur Onlinekündigung muss gut auffindbar, gut lesbar und gut verständlich betitelt sein

Kein Unternehmen lässt seine Kunden gern ziehen. Ihnen deshalb aber das Verlassen so schwierig zu gestalten, wie es der Pay-TV-Dienstleister im folgenden Fall tat, ist nicht anzuraten. Denn bei einer erneuten Zuwiderhandlung drohen Gerichte wie das Landgericht München I (LG) mit empfindlichen Ordnungsgeldern und ersatzweiser Ordnungshaft.

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Zeitpunkt einer Auflassungserklärung: Vorsicht vor Verfügungen des Testamentsvollstreckers vor Annahme des Amts

Verfügungen eines Testamentsvollstreckers setzen voraus, dass der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen hat und die Annahme gegenüber dem Nachlassgericht erklärt wurde. Mit einer Verfügung, die bereits vor diesem Zeitpunkt vorgenommen wurde, musste sich das Oberlandesgericht München (OLG) beschäftigen.

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„Dass“ ohne „warum“ genügt: In sechsmonatiger Probezeit reicht arbeitgeberseitiger Kündigungsentschluss ohne Begründung aus

Die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses bestehen oft aus einer Probezeit, die zeitlich mit der Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zusammenfällt. Erst nach sechs Monaten findet dieses Anwendung, und erst dann benötigt der Arbeitgeber auch einen Grund, zu kündigen. Im folgenden Fall waren sich Arbeitgeberin und Arbeitnehmer uneinig, welche Voraussetzungen für eine Kündigung dennoch bestehen – das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) war gefragt.

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Keine Rückerstattung: Personen- und Gepäckkontrollen müssen von Flugreisenden zeitlich großzügig eingeplant werden

Nach Flugverspätungen dürfen Passagiere häufig mit Entschädigungszahlungen rechnen. Wer seinen Flug jedoch verpasst, muss nachweisen, dass Airline oder Reisebüro dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Und dass das schwierig ist, zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts München (AG), bei dem die Kläger meinten, Planungsfehler bei den üblichen Sicherheitskontrollen seien der Verantwortung des Reiseveranstalters zuzurechnen.

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Erst Gatte, dann Enkel: Auslegung der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft

Immer wieder geht es in Erbschaftssachen um die Auslegung des einst Geschriebenen – so auch im Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG). Hier war das Gericht mit der Auslegung eines Testaments betraut, in dem die Erblasserin erst im Februar 2000 und dann im Oktober 2013 Anweisungen bezüglich ihres Grundvermögens gemacht hatte.

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Neues zur Arbeit auf Abruf: Arbeitgeberseitiges Abrufverhalten zu bestimmten Zeiten reicht für Rechtsbindungswillen nicht aus

Die sogenannte Arbeit auf Abruf ist im Gesetz geregelt. Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeit bei einem solchen Arbeitsverhältnis nicht festgelegt, gilt grundsätzlich eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart (§ 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Das hat kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekräftigt.

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Personenstandsregistereintrag verweigert: Bei klarer Sachlage darf Datumsfehler im Scheidungsbeschluss der Scheidung nicht im Wege stehen

Auch bei Gericht können Fehler passieren. In diesem Fall, der vor dem Oberlandesgericht Celle (OLG) landete, war in einem Scheidungsbeschluss das Hochzeitsdatum falsch angegeben worden. Fällt ein solcher Fehler nicht vor Rechtskraft auf, drohen praktische Probleme.

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