Keine Rückerstattung: Personen- und Gepäckkontrollen müssen von Flugreisenden zeitlich großzügig eingeplant werden
Nach Flugverspätungen dürfen Passagiere häufig mit Entschädigungszahlungen rechnen. Wer seinen Flug jedoch verpasst, muss nachweisen, dass Airline oder Reisebüro dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Und dass das schwierig ist, zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts München (AG), bei dem die Kläger meinten, Planungsfehler bei den üblichen Sicherheitskontrollen seien der Verantwortung des Reiseveranstalters zuzurechnen.