Uneinigkeit bei Impfung: Ohne STIKO-Empfehlung keine Alleinentscheidungsbefugnis für befürwortenden Elternteil
Wenn Eltern uneins darüber sind, ob und wogegen ihr Kind geimpft werden soll, kann jeder beim Familiengericht beantragen, für diese Entscheidung die „Alleinentscheidungsbefugnis“ zu bekommen. Denn auch eine Routineimpfung ist eine „Angelegenheit von besonderer Bedeutung“, bei der beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen. Und da auch mit Ende der Corona-Pandemie die Diskussion darüber nicht versiegt ist, musste sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im Folgenden erneut der Thematik annehmen.