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Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit: Verzicht auf Eilverfahren kann im Unterhaltsprozess Nachteile bringen

Unterhaltsentscheidungen sind in der Regel „sofort wirksam“, so dass der Unterhaltsgläubiger sofort vollstrecken kann, obwohl noch in zweiter Instanz über die Höhe gestritten wird. Das regelt § 116 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), wonach der Amtsrichter bei Unterhaltsentscheidungen in der Regel die sofortige Wirksamkeit anordnen soll. Wer vom Amtsgericht – Abteilung Familiengericht (FamG) – zu Unterhalt verurteilt wird, setzt häufig große Hoffnungen in die nächste Instanz – das Oberlandesgericht (OLG) – und geht nicht davon aus, dass er schon alles bezahlen muss, bevor die Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Lesen Sie, was das OLG Karlsruhe dazu sagt.

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Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss: Nutzung externer Geschäftsräume ist Fernabsatz- und Haustürgeschäften gleichzusetzen

Mit dem Widerrufsrecht ist es so eine Sache: Generell gibt es ein solches nicht. Wer also einen Vertrag abschließt, sollte sich im Vorhinein darüber klar sein, dass er bindend ist. Doch da der Begriff „generell“ in der Rechtskunde ein Bruder von „allgemein“ und „jedenfalls“ ist, sollte der regelmäßigen Leserschaft klar sein: Es gibt Ausnahmen. Und dass die Ausnahme von der Regel, die bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften eintreten kann, auch auf fremde Geschäftsräume übertragen werden kann, zeigt der folgende Fall des Landgerichts Münster (LG).

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Rainer Tschersich

Rainer Tschersich

Zugelassen seit 1995

Kompetenzen

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz

Mitgliedschaften und Ämter

  • Mitglied im Expertenteam der Verbraucherzeitschrift „Guter Rat“
  • Mitglied der International Bar Association (IBA)
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein
  • Fördermitglied Wirtschaftsjunioren Wuppertal-Solingen e.V.
  • Regelmäßige Gastvorträge, u. a. auf Einladung der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid

Veröffentlichungen und Vorträge

  • Ganztagsseminar im Internationalen Evangelischen Tagungszentrum in Wuppertal zum Thema „Grundzüge des Arbeitsrechts und Grundzüge des Arbeitsrechts in der Diakonie für Führungskräfte“
  • Ganztagsseminar im Internationalen Evangelischen Tagungszentrum in Wuppertal zum Thema „Grundzüge des Arbeitsrechts und Grundzüge des Arbeitsrechts in der Diakonie“
  • Vortrag zum Thema „Arbeitsrecht der Diakonie – Einige Unterschiede zu freien Trägern“
  • Wiederholung der IHK-Veranstaltung „Notfallkoffer – Was tun wenn der Chef ausfällt?“ bei der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid (Download zur IHK-Veranstaltung: Notfallkoffer-Flyer als PDF). Mehr zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link!

  • IHK-Veranstaltung „Notfallkoffer – Was tun wenn der Chef ausfällt?“ bei der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid (Download zur IHK-Veranstaltung: Notfallkoffer-Handout als PDF). Mehr zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link!

Rainer Tschersich

Rainer Tschersich

T. 0202-38902-12

Rechtsanwälte

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Ingo Losch

Ingo Losch

Zugelassen seit 2004

Kompetenzen

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften in Bonn

Mitgliedschaften und Ämter

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied im Anwaltsverein Wuppertal

Notfalltelefon bei dringenden Angelegenheiten, wie z.B.
Festnahmen und Durchsuchungen: 0163-2571847

Ingo Losch

Ingo Losch

T. 0202-38902-19

Notfall 0163-2571847


losch@kania-partner.de

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Peter Kania

Peter Kania

Zugelassen seit 1984

Kompetenzen

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Münster
  • Fachanwaltschaft für Familienrecht seit 1997
  • Fachanwaltschaft für Erbrecht seit 2006
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker seit 2009

Mitgliedschaften und Ämter

  • Gründungsmitglied der Bergischen Juristengesellschaft e.V.
  • Mitglied im Verein Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Vorstandsmitglied der gemeinnützigen Stiftung GESA (bis 11/2023)

Veröffentlichungen

Voraussetzungen für quotenlosen Erbschein – NRW-RR Rechtssprechungs-Report Zivilrecht (Ausgabe 7/2020)

Peter Kania

Peter Kania

T. 0202-38902-20

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Was haben Fachanwälte, was Anwälte nicht haben?

Was haben Fachanwälte, was Anwälte nicht haben?

Die von der Rechtsanwaltskammer verliehene Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ ist ein verlässlicher Hinweis auf hohe anwaltliche Qualität. Fachanwalt wird nur, wer sich durch praktische und theoretische Kenntnisse im betreffenden Fachgebiet besonders qualifiziert hat.

Darüber hinaus muss der Fachanwalt auch über große praktische Erfahrung verfügen und dies ebenfalls der Rechtsanwaltskammer nachweisen. Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, verleiht die Rechtsanwaltskammer den Titel „Fachanwalt„. Schließlich ist der Fachanwalt verpflichtet, sich in seinem Fachgebiet regelmäßig fortzubilden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird durch die Rechtsanwaltskammer überwacht.

Bei unseren Fachanwälten sind Sie in guten Händen

Damit ist der Titel „Fachanwalt“ für den Rechtssuchenden die einzige objektive Qualifikation. Die häufig anzutreffende Bezeichnung von Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkten stellt dem entgegen stets nur eine werbende Selbstdarstellung von Anwälten dar, die einer objektiven Überprüfung nicht zugänglich ist.
 
Bei Kania, Tschersich & Partner und seiner Vielzahl an Fachanwaltschaften finden Sie mit Sicherheit den besten Spezialisten für Ihren Fall.

Weitere Informationen zu unseren Kompetenzen finden Sie hier.

  • Peter Kania

    Peter Kania

  • Rainer Tschersich

  • Kati-Kirschstein-Rechtsanwältin

    Kati Kirschstein

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