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Familienrecht und Eherecht

Das Zusammenleben in einer familiären Gemeinschaft hat nach wie vor einen hohen Stellenwert. In modernen, schnelllebigen Gesellschaften sind jedoch Trennungen von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften längst keine Randerscheinung mehr: In Deutschland wird annähernd jede dritte Ehe geschieden.

Trennungen und Ehescheidungen sind inzwischen zwar gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Gleichwohl zählen sie auch heute noch für alle Beteiligten zu den einschneidenden Ereignissen des Lebens und sind mit Enttäuschungen und emotionalen Belastungen verbunden. Dies gilt umso mehr, wenn Kinder in den Trennungsprozess einbezogen sind.

Familienrecht und Eherecht

Erschwerend kommt hinzu, dass weitreichende rechtliche sowie oftmals gravierende finanzielle Probleme gelöst werden müssen. Die sich daraus ergebende Verschärfung der Situation kann vermieden werden, wenn bereits zu Beginn oder im Verlauf des Zusammenlebens entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden – z.B. in Form eines Ehevertrags. Hierzu bedarf es einer professionellen Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht.

Ihre Fachanwaltskanzlei für Ehe- und Familienrecht in Wuppertal

Kania, Tschersich & Partner bietet Ihnen in Person von RA Peter Kania die Expertise eines Fachanwalts für Familienrecht. Darüber hinaus verfügt RA Kania als Fachanwalt für Erbrecht sowie aus seiner langjährigen Tätigkeit in wesentlichen Bereichen des Steuer-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsrechts über fundierte Kenntnisse in den angrenzenden Rechtsgebieten.

Ganzheitliches Verständnis gefordert

Die umfassende rechtliche Klärung der Sachprobleme ist eine unverzichtbar Voraussetzung für die Bewältigung von familiären Konflikten. Gerade wenn es um die Zukunft der Kinder geht, ist vom Anwalt für Familienrecht jedoch über die fachliche Expertise hinaus auch ein ganzheitliches Verständnis für Lebensperspektiven gefordert. Der intensive fachliche Austausch und die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus dem Sozial- und Gesundheitswesen sind deshalb feste Bestandteile unserer anwaltlichen Tätigkeit.


Rechtsanwalt Peter Kania – Ehe- und Familienrecht

Die Praxis zeigt: Mit der Gestaltung seiner Vermögensnachfolge kann man gar nicht früh genug beginnen. Gefordert sind dabei vorausschauendes Denken, Sachkenntnis und nicht zuletzt eine Menge Fingerspitzengefühl. Lesen Sie hierzu auch unseren „Flyer Familienrecht“ als Download (0,9 MB).