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Kranken- und Pflegeversicherungsrecht

Die Kranken-und Pflegeversicherungen gehören zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Jeder Bürger muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Wie alle privaten Versicherungen funktioniert auch das Prinzip der privaten Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass es zunächst Sache des Patienten ist, die Rechnung des Arztes oder des Krankenhauses zu bezahlen und erst im Nachhinein diese Kosten durch die Versicherung ersetzt zu bekommen.

Leider kommt es hierbei immer wieder dazu, dass die private Krankenversicherung diese Erstattung verweigert. Aus diesem Grund sollte jeder Patient vor Abschluss eines privaten Krankversicherungsvertrages prüfen, was sein spezieller Vertrag genau umfasst.

Häufig besteht Streit darüber, ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist oder nicht. In solchen Streitfällen werden die Leistungen durch die privaten Krankenversicherungen oftmals zu unrecht verweigert. Versicherte sollten entsprechende Leistungsverweigerungen ihrer privaten Krankenversicherung nicht ohne weiteres akzeptieren, denn sie haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung kommt es oft zu Streit, insbesondere bei Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, Leistungen zur Verhütung von Verschlimmerung von Krankheiten sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Pflegeversicherung
Im Bereich des Pflegeversicherungsrechts stellt die Überprüfung des Bestehens sowie des Umfangs pflegeversicherungsrechtlicher Ansprüche unserer Mandanten ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei dar.