Probleme beim Fahrzeugkauf
Ist das gekaufte Fahrzeug mangelhaft, kann der Käufer Rechte wegen Sachmängeln geltend machen. Ein Mangel muss von den sogenannten Verschleisserscheinungen unterschieden werden.
Bei Verschleiss handelt es sich beispielsweise um abgefahrene Reifen. Ein Mangel liegt z.B. vor, wenn es sich um einen Unfallwagen handelt, obwohl die Unfallfreiheit zugesichert wurde, bei einem vorzeitigen Getriebeschaden, bei einer Minderleistung des Motors, bei einer deutlich höheren Laufleistung als vom Verkäufer behauptet.
Der Käufer eines mangelhaften Fahrzeugs kann vom Verkäufer die Nacherfüllung des Kaufvertrages, den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen.
In den meisten Fällen ist dem Verkäufer jedoch das Recht zur Nachbesserung einzuräumen. Je nach Fallgestaltung werden wir Sie darüber beraten, welche Maßnahme für Sie am günstigsten ist. In einigen Kaufverträgen finden sich sogenannte Gewährleistungsausschlüsse, mit denen der Verkäufer seine Haftung für Fahrzeugmängel ausschließen möchte. Ein solcher Gewährleistungssauschluss kann nicht wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer ein Verbraucher und der Verkäufer ein Unternehmer ist. Bei einem Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern besteht zwar grundsätzlich die Möglichkeit, einen Gewährleistungsausschluss zu vereinbaren. Dieser ist jedoch dann nicht wirksam, wenn Mängel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurden oder eine Garantieerklärung abgegeben wurde.
Neben den Gewährleistungsrechten können einem Käufer auch Garantieansprüche zustehen.
Häufig wird eine Gebrauchtwagengarantie angeboten. Die Garantie ist von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten zu unterscheiden. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder des Herstellers und wird in der Regel auf bestimmte im Einzelnen aufgeführte Fahrzeugteile beschränkt.
Bei jeglichen Streitigkeiten und Problemen mit Autohäusern, Kfz-Händlern, Privatverkäufern oder- käufern und Herstellern empfehlen wir die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.