Unfallschadenregulierung
Bei einem Verkehrsunfall handelt es sich um ein Schadensereignis mit Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr. Die Regulierung des Unfallschadens ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts. Die Unfallursachen sind vielfältig. Hier einige Beispiele:
- Fehler beim Überholen
- überhöhte Geschwindigkeit
- Missachtung der Vorfahrt
- Fehler beim Abbiegen/Wenden/ Rückwärtsfahren
- Fehlverhalten gegenüber Fußgängern
- zu geringer Sicherheits – bzw. Seitenabstand
- Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss des Fahrers
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie Anspruch auf die freie Wahl eines Sachverständigen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung angebotenen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Einschaltung eines Sachverständigen hat die Versicherung des Verkehrsunfallverursachers zu erstatten, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (die Grenze liegt derzeit bei einer Schadenshöhe von ungefähr 600,00 € bis 700,00 €). Melden Sie den Unfallschaden bei der gegnerischen Versicherung nicht alleine an. Wenden Sie sich nicht als erstes an die Versicherung oder die Werkstatt, sondern an einen im Verkehrsrecht erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nur so erhalten Sie einen Überblick über die gesamten Möglichkeiten der Unfallregulierung. Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Wir vermitteln Ihnen einen geeigneten Sachverständigen und korrespondieren mit der gegnerischen und eigenen Versicherung bis hin zum Klageverfahren.
Wir führen für Sie die Regulierung des Sachschadens sowie die Regulierung des Personenschadens durch.