Kosten bis zu 20.000 EUR: Wer seine Mitwirkung in Familiensachen verweigert, muss den Sachverständigen bezahlen
Wenn das Sorge- und Umgangsrecht zwischen getrenntlebenden Eltern streitig ist, muss das Familiengericht oft ein Sachverständigengutachten einholen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) befasste sich mit einer Familie, die seit 2018 getrennt lebte und seither die Gerichte beschäftigte – sowohl die Familienabteilung mit etlichen Aktenzeichen als auch die Strafabteilung.
Der siebenjährige Sohn lehnte den Kontakt zum Vater 2020 ab. Die Gründe sollte eine Sachverständige klären. Weil die Mutter im Verfahren beim Amtsgericht jedoch nicht mitwirkte und für sich und das Kind Gespräche mit der Sachverständigen verweigerte, versuchten Richterin und Sachverständige 2021, das Kind in der Schule anzuhören. Sie stießen auf eine derartige Ablehnung und Zurückweisung, dass sie daraus auf Manipulation durch die Mutter und massive Belastung des Kindes schlossen. Die zuständige Richterin übertrug daher dem Vater mit einem sofort wirksamen Eilbeschluss vorläufig das Sorgerecht, so dass dieser das sich wehrende und schreiende Kind aus der Schule trug. Fortan wohnte der Junge beim Vater. Die Mutter wandte sich an die Presse und informierte die Öffentlichkeit über eine Internetseite über die – ihrer Meinung nach – Ungerechtigkeiten. Mehrere Zeitungen und Fernsehsender griffen den Fall auf.
An einer vom OLG auf ihre Beschwerde hin erneut angeordneten Begutachtung wirkte sie aus Datenschutzgründen wieder nicht mit. Die ihr vom Gericht zugesprochenen Umgangszeiten nutzte sie letztlich, um das Kind einzubehalten. Im Beschwerdeverfahren beim OLG konnte sie 2022 das Sorgerecht nicht zurückgewinnen und hatte auch vorerst nur noch begleiteten Umgang.
Das alles verschlang über 15.000 EUR Gutachtenkosten. Die Mutter beantragte nun mit verschiedenen Argumenten, dass sie an diesen Kosten nicht beteiligt werden dürfe, schließlich habe sie ja nicht mitgewirkt. Doch das Gegenteil war der Fall: Eben weil sie in der Beschwerdeinstanz verloren hatte, musste sie den Teil der Kosten, der dort entstanden war, sogar allein tragen – nur die Kosten in der Erstinstanz wurden hälftig geteilt.
Hinweis: Sachverständigengutachten in Sorgerechtsverfahren verursachen häufig Kosten in der Größenordnung von 10.000 EUR und können bei hoch streitigen Verhältnissen zwischen den Kindeseltern sogar noch deutlich höher sein, so dass Kosten bis zu 20.000 EUR noch nicht als außergewöhnlich und überraschend zu bezeichnen sind.
Quelle: OLG Braunschweig, Beschl. v. 22.07.2022 – 1 UF 180/20