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Nebenklage und Adhäsionsverfahren/Opfervertretung

Wir setzen uns für Sie ein, wenn Sie Verletzter einer Straftat geworden sind.

Wenn es gegen den Beschuldigten zu einer Anklage kommt, können Sie sich bei einer Reihe von Delikten per Nebenklage der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen.

Dies ist etwa bei Missbrauchs- und Vergewaltigungsdelikten, Körperverletzung, Tötungsdelikten, Raub und räuberischer Erpressung der Fall.

Als Nebenkläger ist der Verletzte vollumfänglich am Strafverfahren beteiligt und hat wichtige Akteneinsichts-, Antrags- und Anwesenheitsrechte.

Wir setzen für Sie im Strafverfahren Ihre vermögenrechtlichen Ansprüche, wie beispielsweise Schmerzensgeldansprüche durch (sog. Adhäsionsverfahren).

Das Adhäsionsverfahren hat im Gegensatz zum zivilrechtlichen Verfahren den Vorteil, dass hier für Sie keinerlei Gerichtskosten anfallen.