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3. Juli 2022
Neues zur Berufsunfähigkeitsrente: Auch Versicherte mit psychosomatischen Leiden können Leistungsanspruch haben

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Doch ist es hinreichend bekannt, dass sich Versicherungen dann und wann im Schadensfall zieren. Vor dem Landgericht hatte die Klage des Versicherten auf Leistung nach einer Vielzahl von Gutachten keinen Erfolg; auf psychiatrischem Gebiet war offengeblieben, ob ein bewusstseinsnaher, willentlicher Prozess vorliege oder aber unbewusste Mechanismen die Schmerzverarbeitung bestimmten. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sah das Ganze jedoch anders aus.

Ein Arbeitnehmer war als Flugzeugabfertiger tätig. Er hatte schon vor mehreren Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Als das Arbeitsverhältnis wegen gesundheitlicher Beschwerden mit einem Aufhebungsvertrag endete, wollte der Arbeitnehmer sodann Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Doch diese lehnte die Leistungen ab: Es seien keine somatischen oder psychischen Erkrankungen feststellbar.

Nach Einholung eines internistisch-rheumatologischen Gutachtens und aufwendiger Diagnostik stand für das OLG zwar fest, dass sowohl eine rheumatische Erkrankung als auch eine Fibromyalgie ausgeschlossen werden können – es wurden jedoch von dem Sachverständigen auf somatischem Gebiet objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen in einem Umfang von 40 % festgestellt. Hieran anknüpfend war der Sachverständige für psychosomatische Medizin zu der überzeugenden Feststellung einer „chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ gelangt, die zu Leistungseinbußen von deutlich mehr als 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf führten. Das OLG verurteilte die Versicherung daher zur Leistung aus der Berufungsunfähigkeitsversicherung.

Hinweis: Nach diesem Urteil können Betroffene mit psychosomatischen Beschwerden darauf hoffen, auch in den Genuss von Zahlungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kommen. Doch Vorsicht: Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof begehren.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.02.2022 – 7 U 199/12