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7. November 2020
Reine Formsache: Schokolade darf nicht quadratisch sein – es sei denn, sie ist von Ritter Sport

Fälle wie dieser gehen durch die Presse, handelt es sich hier schließlich um eine süße Sünde, die mutmaßlich dem Großteil der Leserschaft bekannt sein wird. Auch in Sachen Skurilität steht das Thema ganz weit oben, denn hier ging es weder um Namen oder Rezeptur, sondern um die reine Formfrage, ob viereckige Schokoladentafeln gleichsam auch quadratisch sein dürfen. Dass Markenrechtsfragen aber bei weitem nicht so lustig sind, wie sie anmuten, weiß der ernsthafte Bundesgerichtshof (BGH)!

 

Ritter Sport hatte sich bereits vor Jahren zwei dreidimensionale Formmarken ihrer Schokoladentafeln schützen lassen. Eine Konkurrentin beantragte beim Deutschen Patent- und Markenamt jeweils die Löschung der Marken. Es ging dabei um neutralisierte Verpackungen der Tafelschokoladen „Ritter Sport“ und „Ritter Sport Minis“.

Die Richter des BGH meinten, dass die Löschungsanträge unbegründet seien. Die eingetragenen Marken bestanden nicht ausschließlich aus einer Form – wesentlich war die quadratische Grundfläche. Deshalb bleibt die quadratische Verpackung als Marke geschützt.

Hinweis: Die quadratische Schokoladentafelform bleibt also als Marke geschützt. Das Urteil zeigt, dass bestehende Markenrechte unbedingt zu beachten sind.

Quelle: BGH, Urt. v. 23.07.2020 – I ZB 42/19

 Thema: Sonstiges