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1. Oktober 2024
Stolperfalle im Restaurant: Problemlos erkennbare Stufe führt nicht zu Schadensersatzansprüchen

Vor dem Gericht ist nach dem Gericht – zumindest, wenn ein Gast im Restaurant stolpert und sich dabei verletzt. Eine Restaurantbesucherin folgte einem dringenden Bedürfnis und übersah dabei eine Stufe. Derjenige, der zuerst für das ordentliche Gericht auf dem Tisch sorgte, landete nach dem Vorfall in seinem Restaurant vor dem Tisch des Landgerichts Frankenthal (LG).

Die Besucherin eines Restaurants hatte auf dem Weg zur Toilette eine abwärtsführende Stufe übersehen, stürzte gegen eine Mauerkante und verletzte sich dabei am Brustkorb und an einem Bein. Daher warf sie dem Restaurantbetreiber vor, auf die Stufe nicht ausreichend aufmerksam gemacht zu haben. Aufgrund der ähnlichen Farbgebung von Boden und Stufe und unzureichender Beleuchtung sei die Stufe nicht rechtzeitig erkennbar gewesen. Die auf der Stufe selbst angebrachten roten Klebestreifen hatte die Frau also offensichtlich übersehen. Und so klagte sie einen Betrag von 7.500 EUR ein.

Das Geld erhielt sie vor dem LG allerdings nicht. Ein Gastwirt habe zwar die Pflicht, seinen Gästen einen gefahrlosen Aufenthalt in seinem Restaurant zu ermöglichen. Ein Gast darf jedoch nicht erwarten, auch vor Gefahren geschützt zu werden, die für den aufmerksamen Benutzer ohne weiteres erkennbar seien, und auf die ein solcher sich somit auch einstellen könne.

Hinweis: Der Restaurantbetreiber kann seine Gäste eben nicht vor jeder Gefahr schützen. Die Grenzen sind dabei sicherlich fließend – und jeder Fall ist stets anders zu entscheiden.

Quelle: LG Frankenthal, Urt. v. 07.05.2024 – 7 O 264/23

zum Thema: Sonstiges