Umgangsrecht
Umgangsrecht
Der Umgang erfolgt in der Regel durch zeitlich begrenzte Kontakte.
Können sich die Eltern nicht über den Umgang einigen, kann im Wege einer gerichtlichen Entscheidung der Umfang und die Art und Weise der Ausübung des Umgangs geregelt werden.
Das Umgangsrecht darf nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist.
Neben den Eltern sind auch weitere Personen umgangsberechtigt, unter anderem die Großeltern, die Geschwister des Kindes sowie andere Bezugspersonen, die für das Kind Verantwortung getragen haben oder noch immer tragen.
Die Dauer und die Häufigkeit der Umgangstreffen hat der Gesetzgeber nicht geregelt, da jeweils eine passende Einzelfallregelung gefunden werden soll.
Familienrecht und Eherecht
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Familienrecht