Nachlassverzeichnis verlangt: Mit Annahme des Vermächtnisses erlischt der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte im Folgenden die Frage zu klären, ob einem Pflichtteilsberechtigten noch Auskunftsansprüche zustehen, nachdem er vom Erben mit einem Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteils bedacht wurde und dieses Vermächtnis auch angenommen hat.