Kündigung während der Elternzeit: Wer behördlich genehmigte Änderungskündigung ablehnt, kann den Arbeitsplatz verlieren
Grundsätzlich ist eine ordentliche Kündigung während der Elternzeit nur möglich, wenn die zuständige Behörde zustimmt. Liegen die Zustimmung und ein entsprechender Kündigungsgrund vor, ist eine Kündigung durchaus denkbar - so wie im folgenden Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG).