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Schlagwort: Ärzte

Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht

Arztstrafrecht/Medizinstrafrecht

Das Rechtsgebiet des Arztstrafrechts bzw. Medizinstrafrechts umfasst die Verteidigung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apothekern und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen wie beispielsweise Angehörige von Pflegediensten.

Das Arzt- und Medizinstrafrecht wird überwiegend bestimmt von Verfahren wegen Körperverletzung aufgrund von Behandlungsfehlern oder Aufklärungsmängeln sowie von Verfahren im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug oder Korruption.

Doch werden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit auch Vorwürfe verfolgt wegen unterlassener Hilfeleistung, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse sowie Verstößen gegen die ärztliche Schweigepflicht gegen das Arzneimittelgesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz (Suchtmittelsubstitution).

Im Rahmen der Strafverteidigung ist der Blick insbesondere zu richten auf drohende zulassungs-, berufs- bzw. approbationsrechtliche Verfahren. Der drohenden beruflichen und persönlichen Existenzvernichtung des Mandanten ist unbedingt entgegen zu wirken. Dabei gilt es im Arztstrafverfahren nach Möglichkeit, eine öffentliche Hauptverhandlung mit großer Medienwirkung zu vermeiden.

Ingo Losch

Ingo Losch

T. 0202-38902-19

Notfall 0163-2571847


losch@kania-partner.de

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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Krankheit, ein Unfall oder fortgeschrittenes Alter können dazu führen, dass Sie wichtige Angelegenheiten Ihres Lebens nicht mehr selbständig regeln können. Tritt dieser Zustand ein, sollten Sie vorher bestimmt haben, wer Ihre Angelegenheiten regeln darf. Dies können Sie im Rahmen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.

Vorsorgevollmacht

Durch die Vorsorgevollmacht wird eine vertraute Person bevollmächtigt, bei fehlender Handlungs- oder Entscheidungsfähigkeit den Vollmachtgeber zu vertreten. Die Vollmacht kann sich sowohl auf finanzielle als auch auf persönliche Angelegenheiten, etwa die medizinische Behandlung oder die Aufenthaltsbestimmung, erstrecken.

Der Entwurf einer solchen Vorsorgevollmacht bedarf der Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen und Bedürfnisse.

Patientenverfügung

Durch eine Patientenverfügung geben Sie Ärzten, Pflegepersonal und den Bevollmächtigten rechtzeitig verbindliche Anweisungen für einen Krisenfall. Sie gilt für den Fall, dass Sie als Patient Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können, und bezieht sich auf medizinische Maßnahmen und Eingriffe sowie auf Fragen der Pflege.

Bei der Abfassung ist zu beachten, dass die Verfügung schriftlich getroffen sowie eigenhändig unterschrieben und eindeutig formuliert sein muss.

Darüber hinaus müssen die getroffenen Regelungen der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und zum Ausdruck bringen, dass sich der Verfasser ernsthaft und intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat.

Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Abfassung einer Patientenverfügung.

Peter Kania

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T. 0202-38902-20

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