Kontrollpflicht zu WhatsApp: Mutter muss schriftliches Einverständnis aller Kontakte ihres minderjährigen Kindes einholen
Dieses Urteil trifft alle 37 Mio. WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Ob es richtig ist, mag noch an anderer Stelle beurteilt werden.
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat einer Mutter in einem Streit um das Umgangsrecht für ein Kind auferlegt, von allen Kontakten im Smartphone ihres minderjährigen Kindes das schriftliche Einverständnis dazu einzuholen, dass die Daten gespeichert und auch weitergegeben werden dürfen. Letzteres geschieht automatisch durch WhatsApp. Das Kind verfügte über 20 Kontakte auf dem Smartphone. WhatsApp verlangt von seinen Nutzern die Zustimmung zu allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach diese zusichern, dass sie die Befugnis zur Datenweitergabe haben. Diese Übermittlung von Daten an „WhatsApp“ umfasst zumindest die Telefonnummern sowohl von „WhatsApp“-Nutzern als auch von allen anderen Kontakten, die sich im digitalen Adressbuch des Smartphones befinden.
Hinweis: Ein wirklich lebensfremdes Urteil, das aber auf den ersten Blick die geltende Rechtslage widerspiegelt. Interessant, wie sich der Fall weiterhin entwickeln wird.
Quelle: AG Bad Hersfeld, Beschl. v. 20.03.2017 – F 111/17 EASO
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