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Schlagwort: Amtsermittlungspflicht

Unanfechtbarer Beweisbeschluss: Angeordnetes Gutachten kann erst mit Rechtsmitteln in Folgeinstanz angefochten werden

Um in Kindeswohlfragen entscheiden zu können, lassen Familienrichter sich häufig von einem Sachverständigengutachten leiten. Die Eltern, die Gegenstand der Begutachtung sein sollen, sind damit nicht immer einverstanden. Ob ein Elternteil zur Mitarbeit gezwungen ist oder bereits die Gutachtenerstellung verhindern kann, war im folgenden Fall vom Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) zu beantworten.

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Erbscheingebundene Auskunftspflicht: Alleinerbe muss dem Nachlassgericht die Anschriften seiner Geschwister nicht mitteilen

Um einen Erbschein erteilen zu können, muss das Nachlassgericht die tatsächlichen Erben ermitteln. Und dabei stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit die Erben verpflichtet sind, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

Ein Mann wurde im Testament seiner Mutter zum Alleinerben eingesetzt. Das Nachlassgericht forderte ihn im Rahmen des Erbscheinverfahrens auf, die Anschriften seiner beiden Geschwister mitzuteilen. Als er diese nicht preisgab, verhängte das Nachlassgericht ein Zwangsgeld, gegen das der Mann gerichtlich vorging.

Das mit der Sache befasste Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass das Nachlassgericht eine allgemeine Amtsermittlungspflicht trifft und es somit die für eine Entscheidung erheblichen Tatsachen von Amts wegen festzustellen hat. Es gibt allerdings keine gesetzlich geregelte Verpflichtung eines Beteiligten, Adressen weiterer eventueller Erben mitzuteilen. Daher kann eine solche Auskunft auch nicht mit Hilfe eines Zwangsgeldes erzwungen werden.

Hinweis: Zwar sind die Beteiligten in einem Erbscheinverfahren grundsätzlich gehalten, bei der Ermittlung des Sachverhalts mitwirken. Eine Pflicht, bestimmte Angaben zu machen, besteht hingegen nicht. Der Erbe ist insbesondere nicht verpflichtet, die Sache weiter aufzuklären oder etwa einen Erbenermittler einzuschalten. Nur wenn die zumutbare Mitwirkung ohne gerechtfertigten Grund verweigert wird, kann dies zu einer Abweisung des Erbscheinantrags führen.

Quelle: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.05.2016 – 11 W 41/16 (Wx)
Thema: Erbrecht