Explosives Grundstück: Die Gemeinde ist nach unterbliebener Kampfmitteluntersuchung schadensersatzpflichtig
Täglich werden noch immer Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden. Doch was passiert, wenn die zuständige Stadt ihrer Pflicht zur Überwachung nicht nachkommt?
Ein Erschließungsträger hatte mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Darin hatte er sich verpflichtet, die Grundstücke vor der Erschließung auf Blindgänger untersuchen zu lassen. Der Stadt hatte er dann eine sogenannte Kampfmittelbeseitigungsbescheinigung vorzulegen. Ein Grundstück, das der Erschließungsträger an einen Bauträger weiterverkauft hatte, war ohne eine solche Kampfmitteluntersuchung mit einer Wohnanlage bebaut worden. Käufer von zwei Wohnungen verklagten daraufhin später die Stadt. Sie waren der Ansicht, die Stadt hätte sich die in dem Vertrag versprochene Bescheinigung vorlegen lassen müssen.
Und tatsächlich erhielten sie Geld, denn sie hatten einen Anspruch auf Schadensersatz aus einer Amtshaftung. Die Stadt hatte dadurch, dass sie sich die in dem städtebaulichen Vertrag vorgesehene Bescheinigung nicht hatte vorlegen lassen, ihre Amtspflicht zu konsequentem Verwaltungshandeln verletzt. Sie hätte sicherstellen müssen, dass sich keine Blindgänger in dem neu zu bebauenden Gebiet befänden, und den Baubeginn erst nach der Vorlage der Bescheinigung zulassen dürfen.
Hinweis: Haben Sie sich schon einmal damit befasst, ob auch Ihr Grundstück, auf dem Sie wohnen, von einer Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg bedroht sein könnte? Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde doch einmal nach!
Quelle: OLG Oldenburg, Urt. v. 19.05.2017 – 6 U 58/15
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