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Schlagwort: Anfechtungserklärung

Irrtum über Werthaltigkeit: Wer eine Erbschaftsausschlagung erfolgreich anfechten will, muss die Formvorschriften beachten

Da Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt – in diesem Fall in Form einer entgangenen Erbschaft -, sollten sich alle potenziellen Erben diesen Fall gut merken. Eine Erbschaftsausschlagung bedarf einer öffentlichen Beglaubigung. Wie es sich mit der Anfechtung einer solchen bereits erfolgten Erbschaftsausschlagung verhält, musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem Beschluss nochmals klarstellen.

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Erbschaftsausschlagung nur „offline“: Fristgerechte Anfechtung nur in beglaubigter Form und als Originalurkunde möglich

Möchte der Erbe die Erbschaft nicht annehmen, kann er dies durch eine Ausschlagung der Erbschaft erreichen – innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnisnahme über den Erbfall. Zudem besteht die Möglichkeit, eine bereits erfolgte Ausschlagung durch eine Anfechtungserklärung innerhalb derselben Fristsetzung zu beseitigen. Das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) musste in einem solchen Fall nun klarstellen, dass im Erbrecht nicht nur vom Erblasser bei Testamentserstellung, sondern auch von Erben unverzichtbare Formvorschriften unbedingt einzuhalten sind.

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