Irrtum über Werthaltigkeit: Wer eine Erbschaftsausschlagung erfolgreich anfechten will, muss die Formvorschriften beachten
Da Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt – in diesem Fall in Form einer entgangenen Erbschaft -, sollten sich alle potenziellen Erben diesen Fall gut merken. Eine Erbschaftsausschlagung bedarf einer öffentlichen Beglaubigung. Wie es sich mit der Anfechtung einer solchen bereits erfolgten Erbschaftsausschlagung verhält, musste das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem Beschluss nochmals klarstellen.