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Schlagwort: Annahmeerklärung

Nachweis der Amtsannahme: Formerfordernisse für Verfügungsberechtigung einer Testamentsvollstreckerin

Im Zuge der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft beantragte ein beurkundender Notar die Änderung des Grundbuchs. Zuvor war die Enkelin der Erblasserin im Rahmen eines notariellen Testaments zur Testamentsvollstreckerin ernannt worden. Vor dem Oberlandesgericht München (OLG) ging es daher um die Frage, welcher Nachweis durch die Testamentsvollstreckerin erbracht werden müsse, um deren Verfügungsbefugnis über eine Immobilie als Nachlassgegenstand nachzuweisen.

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Europäisches Nachlasszeugnis: Grundbuchberichtigung ohne Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Nach deutschem Recht findet ohne eine vorherige Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kein direkter Eigentumsübergang von einzelnen Nachlassgegenständen auf einen Miterben statt. Anders ist dies nach italienischem Recht. Ist dort Gegenstand eines Vermächtnisses das Eigentum an einer bestimmten Sache, geht das Eigentum mit dem Tod des Erblassers auf den Vermächtnisnehmer über, ohne dass es hierzu einer Annahmeerklärung des Begünstigten bedarf. So sah es auch das Berliner Kammergericht (KG) im folgenden Fall.

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