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Schlagwort: Anwalt ist gut

Was ist ein Fachanwalt?

Was ist ein Fachanwalt?

Um Rechtssuchenden die Möglichkeit zu geben, schnell einen spezialisierten Rechtsanwalt in dem gewünschten Fachgebiet zu erkennen, werden Fachanwaltszulassungen von den Rechtsanwaltskammern an hierfür besonders qualifizierte Rechtsanwälte verliehen. Wer in einem bestimmten Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann, darf eine Fachanwaltsbezeichnung führen.

Es müssen hierfür besondere praktische Erfahrungen durch die Bearbeitung von Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen sein. Mit dem Antrag auf Zulassung zur Fachanwaltschaft muss eine Fallliste vorgelegt werden, die je nach Rechtsgebiet in der Regel zwischen 60 und 120 Akten umfassen muss.

Außerdem müssen zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden. Diese müssen die in der beruflichen Ausbildung vermittelten Kenntnisse auf dem Fachgebiet erheblich übersteigen sowie auch die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen erfolgreich absolvierten anwaltsspezifischen Fachanwaltslehrgang, der festgelegten Vorgaben wie etwa der Absolvierung von mindestens 120 Zeitstunden sowie dem Schreiben von mindestens drei Aufsichtsarbeiten folgt.

Der Fachanwalt muss sich regelmäßig in seinem Fachgebiet fortbilden.

Es gibt derzeit 21 verschiedene Fachanwaltschaften. Alleine diese Zahl zeigt, dass der nicht spezialisierte „Allrounder“ kaum auf jedem Einzelgebiet ein entsprechendes Niveau an Kenntnissen und Praxiserfahrung haben kann. In Deutschland verfügen nur ca. 25 % aller Rechtsanwälte über eine Zulassung als Fachanwalt.

Die Verleihung des Titels „Fachanwalt“ ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden und beweist so die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines Fachanwaltes. Damit ist eine hohe Qualität bei der Beratung und Vertretung gewährleistet. Mit den hohen Anforderungen, die von den Rechtsanwaltskammern an die Erlangung des Fachanwaltstitels gestellt werden, soll sichergestellt werden, dass die Qualität der Beratung durch Fachanwälte entsprechend hoch ist. Die Verpflichtung zu ständiger Fortbildung sichert nachhaltig ein Wissen auf dem jeweils aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung, welches gerade in Zeiten zunehmender Komplexität rechtlicher Zusammenhänge für eine erfolgreiche Interessenvertretung unerlässlich ist. Der Titel eines Fachanwalts ist ein Prädikat für Spezialwissen und Berufserfahrung, auf das kein Rechtsuchender verzichten sollte.

Welche Fachanwaltschaften gibt es in der Kanzlei?

Rechtsanwalt Peter Kania ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht.

Peter KaniaDer Fachanwalt für Erbrecht hat besondere Kenntnisse in den Bereichen materielles Erbrecht unter Einschluss der erbrechtlichen Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht; Internationales Privatrecht im Erbrecht; vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft; steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht; Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Der Fachanwalt für Familienrecht hat besondere Kenntnisse in den Bereichen materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss der familienrechtlichen Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht; der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft; familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht; Internationales Privatrecht im Familienrecht; Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

Rechtsanwalt Rainer Tschersich ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rainer TschersichDer Fachanwalt für Arbeitsrecht hat besondere Kenntnisse in den Bereichen des Individualarbeitsrechts, dort zum Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts; im Kollektiven Arbeitsrecht zum Tarifvertragsrecht, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht; Verfahrensrecht.

Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hat besondere Kenntnisse im Bereich des Materiellen Handelsrechts, dort zum Recht des Handelsstandes und der Handelsgeschäfte, internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht; im Materiellen Gesellschaftsrecht, insbesondere dem Recht der Personengesellschaften, der Kapitalgesellschaften, dem internationalen Gesellschaftsrecht, insbesondere des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft, Konzernrecht, insbesondere dem Recht der verbundenen Unternehmen, Umwandlungsrecht, Bilanz- und Steuerrechts, Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts; Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht; Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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