EuGH bestätigt BAG: Ohne entsprechenden Hinweis des Arbeitgebers gibt es beim Urlaub keine Verjährung
Ein bitterer Fall für Arbeitgeber und eine sehr gute Entscheidung für Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber muss immer auf einen möglichen Verfall von Urlaub am Jahresende hinweisen. Andernfalls verfallen und verjähren Ansprüche der Arbeitnehmer nicht. Diese Auffassung bestätigte jüngst der Europäische Gerichtshof (EuGH).