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Schlagwort: ArbG Gera

Trotz Kettenbefristung: Keine Zusammenrechnung von Befristungen nach längerer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Befristete Arbeitsverträge dürfen laut Rechtsprechung nur innerhalb bestimmter Grenzen verlängert werden, sonst können sie schnell in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis münden. Dafür müssen diese Grenzen jedoch auch überschritten werden. Das Arbeitsgericht Gera (ArbG) kam nach einer Missbrauchskontrolle beim Arbeitgeber aber auf ein – allein schon rechnerisch – anderes Ergebnis als die Klägerin.

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Zustimmungsersetzungsverfahren: Arbeitsgericht lehnt Kündigung von Betriebsratsvorsitzender nach Versehen bei Arbeitszeitnachweis ab

Mitglieder des Betriebsrats sind vor Kündigungen besonders geschützt. Denn der Betriebsrat selbst muss einer solchen Kündigung zustimmen. Wird eine solche Zustimmung verweigert, kann sie gerichtlich ersetzt werden, was das beauftragte Arbeitsgericht Gera (ArbG) im folgenden Fall jedoch nicht für nötig erachtete.

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Kleinbetriebsklausel greift nicht: Haben mehrere Betriebe ein und dieselbe Leitung, werden sie als Einheit angesehen

Da in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Arbeitnehmern in Vollzeit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht gilt, benötigen die jeweiligen Arbeitgeber folglich auch keinen Grund, um einen Angestellten zu entlassen. Was hierbei aber gilt, wenn ein und derselbe Arbeitgeber gleich mehrere Kleinbetriebe unterhält, musste das Arbeitsgericht Gera (ArbG) im folgenden Fall klären.

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