Der Fall Lunapharm: Arzneimittelfirma darf keine Medikamente mehr herstellen oder damit handeln
Nicht nur in Pandemiezeiten gilt: Wer Arzneimittel herstellt und vertreibt, muss besonders zuverlässig sein. Fehlt diese Zuverlässigkeit, schreiten die Behörden ein. Genau mit einem solchen Fall musste sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) auseinandersetzen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg hatte einer Firma die Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln mit sofortiger Wirkung entzogen. Die Geschäftsführerin habe mehrere Jahre lang Arzneimittel von einer griechischen Apotheke bezogen, die nicht zum Großhandel berechtigt gewesen sei. Ferner habe sie trotz verschiedener Warnungen der zuständigen Behörden mit einem Arzneimittel zur Behandlung von Brustkrebs in italienischer Aufmachung gehandelt, obwohl ein legaler Bezug dieses Medikaments aus Italien nicht möglich gewesen sei. Des Weiteren habe die Frau Arzneimittel von einem zypriotischen Unternehmen bezogen, hierbei jedoch die tatsächlichen Vertriebswege verschleiert. Somit verfügte die Geschäftsführerin nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit.
Gegen die Behördenentscheidung klagte die Arzneimittelfirma – jedoch vergeblich. Das OVG sah die erhobenen Vorwürfe als bestätigt an. Es sei nicht auszuschließen, dass die Aktivitäten in vergleichbarem Umfang und mit ähnlichen Kooperationspartnern fortgesetzt werden. Deshalb überwog im Rahmen einer Folgenabwägung im Hinblick auf die Arzneimittelsicherheit und den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung das öffentliche Interesse.
Hinweis: Ein seltener Fall, der jedoch aufhorchen lässt. Nicht alle Arzneimittelfirmen arbeiten offensichtlich so zuverlässig, wie die Bürgerinnen und Bürger dieses erwarten.
Quelle: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.02.2021 – OVG 5 S 17/20
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