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Schlagwort: Aufwendungsersatz

Vergütung des Testamentsvollstreckers: Erst mit Ende der Verwaltungstätigkeit ist die Bezahlung fällig

Einem Testamentsvollstrecker steht gegen die Erben ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für seine Tätigkeit zu. Häufig werden – wie im vorliegenden Fall – in einer letztwilligen Verfügung durch den Erblasser Angaben dazu gemacht, auf welcher Grundlage diese Vergütung erfolgen soll. Das Landgericht Köln (LG) musste beurteilen, ob der beauftragte Notar von den erteilten Vorgaben abweichen darf und wann nicht.

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