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Schlagwort: Ausfallhaftung

Reale Beschäftigungschance: Hartz-IV-Bezieher wird auf Basis eines fiktiven Einkommens zu Unterhalt verurteilt

Wer Hartz IV bezieht, ist dadurch nicht automatisch von der Unterhaltspflicht für seine Kinder befreit. Denn anders als das Jobcenter kennt das Familiengericht sogenannte "fiktive Einkünfte", die ein Unterhaltspflichtiger erzielen könnte, wenn er sich mehr bemühen würde - so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Hamm (OLG).

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