Identitätsnachweis eines Erben: Keine Vorlage einer Geburtsurkunde bei testamentarischer Nennung von Namen und Geburtsdatum
Wer die Erteilung eines Erbscheins beantragt, hat unter anderem Angaben darüber zu machen, worauf sein Erbrecht beruht. Unter Umständen er hat Urkunden vorzulegen, die seine Stellung als Erbe belegen. Welche Urkunden dies im Einzelfall sind, hat das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen. Im Fall des Oberlandesgerichts Köln (OLG) war es jedoch ein wenig zu penibel.