Racial Profiling: Die anlasslose Polizeikontrolle Dunkelhäutiger im Regionalzug ist diskriminierend
Die Kontrolle dunkelhäutiger Personen ohne weiteren Anlass ist rechtswidrig.
Drei Beamte der Bundespolizei stiegen in einen Zug und forderten von einer dunkelhäutigen Familie mit deutscher Staatsbürgerschaft, ihre Ausweise vorzuzeigen. Die Betroffenen übergaben ihre beiden deutschen Personalausweise, die Polizeibeamten glichen die Daten telefonisch ab und stiegen nach Rückgabe der Ausweise an der nächsten Haltestelle wieder aus dem Zug. Weitere Kontrollen hatte es zuvor nicht gegeben. Das wollte sich die Familie nicht gefallen lassen. Sie hielt die Maßnahme für rechtswidrig und klagte vor dem Verwaltungsgericht.
Dieses gab der Klage statt, da es sich um einen Regionalzug gehandelt hatte und dieser nicht zur unerlaubten Einreise in die Bundesrepublik genutzt werden konnte. Grundsätzlich ist natürlich eine Polizeikontrolle auch in einem Regionalzug zulässig – in diesem speziellen Fall jedoch nicht. Denn die Hautfarbe der Familie war ein augenscheinlich ausschlaggebendes Kriterium für die Kontrolle, welche die Familie somit diskriminierte.
Hinweis: Auch der telefonisch durchgeführte Abgleich der Personalien war entsprechend rechtswidrig.
Quelle: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 21.04.2016 – 7 A 11108/14.OVG
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