Verfahrensschritte beachten: Fehler im Ablauf von Massenentlassungen machen Kündigungen unwirksam
Eine sogenannte Massenentlassung bezieht sich auf Kündigung einer bestimmten, nach Betriebsgröße gestaffelten Mitarbeiteranzahl innerhalb von 30 Kalendertagen. Eine Massenentlassung muss zwingend bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden. Was passiert, wenn dies unterbleibt und auch andere zwingende Erfordernisse für den vorgegebenen Ablauf nicht eingehalten werden, musste im Folgenden das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheiden.