Stichtagsprinzip im Zugewinn: Berücksichtigung latenter Steuern und Vorfälligkeitsentschädigung
Der Stichtag, der für die Berechnung des Endvermögens beim Zugewinnausgleich zählt, ist ein festes Datum ohne viele Korrekturmöglichkeiten. In der Regel ist das Datum des Anfangsvermögens der standesamtliche Hochzeitstag, das Datum des Endvermögens der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags beim Gegner. Dabei ist zu prüfen, ob an diesem Datum bereits „latente“ Verbindlichkeiten oder Forderungen zu berücksichtigen sind, so wie im folgenden Fall des Bundesgerichtshofs.