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Schlagwort: Beschl. v. 02.03.2022 – 3 L 68/22.MZ

„Geständiger“ Fahrzeughalter: Fahrtenbuchauflage bei berechtigten Zweifeln zu Angaben im Anhörungsbogen rechtens

Eine Fahrtenbuchauflage wird zumeist dann angeordnet, wenn durch behördliche Bemühungen nicht festgestellt werden konnte, wer den erfolgten Verkehrsverstoß begangen hat. Wie es sich aber mit einer solchen Maßnahme verhält, wenn es bei der Feststellung offensichtlich keinerlei Zweifel zu geben scheint, da der „Sünder“ geständig ist, zeigt das folgende Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (VG).

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