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Schlagwort: Beschl. v. 05.08.2022 - 5 W 48/22

Kein Rückkaufwert: Risikolebensversicherung bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen ohne Berücksichtigung

Seit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2010 ist klargestellt, dass eine Lebensversicherung, die über ein widerrufliches Bezugsrecht schenkungsweise zugewendet wird, mit ihrem Rückkaufwert im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu berücksichtigen ist. Im Fall des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) war die Frage, ob diese Grundsätze auch für eine Risikolebensversicherung gelten, bei der kein Vermögen gebildet wird und die lediglich nur eine finanzielle Absicherung für den Todesfall gewährt.

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