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Schlagwort: Beschl. v. 05.10.2022 - 13 WF 166/22

Befangenheitsantrag: Unerwünschte Rechtsauffassung und Verfahrensführung machen nicht automatisch befangen

Wenn sich Parteien vor Gericht ungerecht behandelt fühlen, liegt der Gedanke an einen Befangenheitsantrag gegen den Richter nahe. So war es im Fall einer Mutter, die wegen Drogenkonsums ihr Kind zurzeit nicht sehen durfte und die es nicht einsah, dass sie eine Haaranalyse statt eines Urintests machen sollte, um wieder Umgang zu bekommen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) war gefragt.

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