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Schlagwort: Beschl. v. 07.11.2022 – 2 OLG 53 Ss-OWi 388/22

Keine Vorsätzlichkeit: Geschwindigkeitsverstoß durch Irrtum über Ende von Straßenschäden

Bei Strecken mit Geschwindigkeitsbeschränkungen verhält es sich auf Autobahnen subjektiv wie mit Baustellen: Sie erscheinen oftmals endlos. Was passiert, wenn man bezüglich des Endes einer mit Bodenwellen begründeten Geschwindigkeitsbeschränkung irrt und einem deshalb Vorsätzlichkeit vorgeworfen wird, sobald man geblitzt wurde? Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) wusste Antwort auf diese Frage.

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