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Schlagwort: Beschl. v. 10.01.2022 – 201 ObOWi 1507/21

Handy beim Fahren: Verbotswidriges Halten eines Mobiltelefons gilt auch für dessen Positionierung auf dem Oberschenkel

Was halten Sie von dem Begriff „halten“? Neben dem Sinn des „Anhaltens“ womöglich das, was der Duden – zumindest auf den ersten Blick – sagt: „ergriffen, gefasst haben und nicht loslassen; festhalten“. Das Bayerische Oberlandesgericht in München (BayObLG) fasst den Begriff jedoch weiter – und zwar in jenen Fällen, in denen ein Mobiltelefon am Steuer eine Rolle spielt. Und das hat damit zu tun, was die oberste Sprachinstanz auf den zweiten Blick zu der Begriffsbedeutung sagt.

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