Nicht schutzlos ausgeliefert: Betreuungsgericht setzt unredlichen Bevollmächtigen ab
Wer mit einer Vorsorgevollmacht jemanden einsetzt, steht einem unredlichen Bevollmächtigten nicht ganz schutzlos gegenüber, wenn er geschäftsunfähig wird. Das ist auch gut so - denn dass auch auch die eigenen Kinder nicht immer ganz so verantwortungsvoll und gewissenhaft mit einer solchen Verantwortung umgehen, zeigt der folgende Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) final zu bewerten hatte.