Sicherung der Wohnunterkunft: Entfällt das klare Ziel eines Vorausvermächtnisses, ist dieses nichtig
Gemeinschaftliche Testamente regeln, was im Zuge des Todes des Erstversterbenden bei der Erb(reihen-)folge eintritt. Dass hierbei oftmals weiter gedacht werden muss, als zum Zeitpunkt der Testamentserstellung - besonders für Rechtslaien - vorstellbar ist, kommt des Öfteren vor. So musste das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) einer Witwe im folgenden Fall das Amt als Testamentsvollstreckerin entziehen, da eine festgelegte Voraussetzung für ihr Handeln mittlerweile schlicht und einfach entfallen war.