Grundbuchberichtigung: Grundbuchamt muss sich mit Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses als Nachweis begnügen
Sofern Immobilienvermögen vererbt wird, ist regelmäßig eine Änderung des Grundbuchs vorzunehmen. Das zuständige Grundbuchamt verlangt hierbei Nachweise, zum Beispiel über die Erbschaft oder – wie im folgenden Fall des Kammergerichts (KG) – über eine angeordnete Testamentsvollstreckung.