Skip to main content

Schlagwort: Beschl. v. 17.01.2023 – 5 W 98/22

Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers: Kein sogenanntes Insichgeschäft ohne entsprechende Ermächtigung durch Erblasser

Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist es, nach dem Tod des Erblassers dessen Willen weiter zur Geltung zu bringen. Er ist dabei nicht gesetzlicher Vertreter des Erben – vielmehr tritt er im allgemeinen Rechtsverkehr selbst als Vertragspartner auf und ist zudem berechtigt, über Nachlassgegenstände zu verfügen. Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er aber nur unter Einschränkungen berechtigt. Problematisch kann dies werden, wenn ein Testamentsvollstrecker ein Rechtsgeschäft zu seinen eigenen Gunsten durchführt – so wie im Fall des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG), bei dem es um ein sogenanntes Insichgeschäft ging.

Weiterlesen