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Schlagwort: Beschl. v. 17.04.2023 – 5 WF 29/23

Keine eindeutige Regelung: Kein Ordnungsgeld gegen Mutter, die sich der unklaren Umgangsvereinbarung widersetzte

Wenn der Umgang zwischen einem Kind und einem Elternteil gerichtlich geregelt werden muss, hat es vorher schon Schwierigkeiten zwischen den Eltern gegeben, in die ein Erlass eines Beschlusses oder der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs Ruhe bringen soll. Damit im Fall einer Zuwiderhandlung eine Vollstreckbarkeit mit einem Ordnungsmittel möglich ist, müssen die Bedingungen im entsprechenden Schriftstück aber auch klar und deutlich formuliert sein. Ist die Formulierung der Umgangsregelung nicht hundertprozentig eindeutig, kommt es zu Streitigkeiten, über die in diesem Fall das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) zu urteilen hatte.

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