Nach anerkannter Klageforderung: Reicht der Vermieter zu früh Räumungsklage ein, trägt er die Verfahrenskosten allein
Zwischen Ausspruch einer Kündigung einer Mietwohnung und dem tatsächlichen Beendigungsdatum können mehrere Monate liegen. Ob ein Vermieter bereits im Vorfeld eine Räumungsklage einreichen kann, war im folgenden Fall vom Landgericht Rostock (LG) zu beantworten.