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Schlagwort: Beschl. v. 19.12.2022 – 2 Ss 183/22

Objektive Parameter zählen: Feststellungen des Gerichts nach Messung mit geeichter Stoppuhr durch Hinterherfahren

Dass es bei Geschwindigkeitsmessungen nicht zugehen darf wie bei einem Freizeitwettlauf, sollte den Beiteiligten klar sein. Klar war dies im folgenden Fall zunächst scheinbar nur dem Beteiligten, zu dessen Nachteil der Tempoverstoß festgestellt wurde. Denn sowohl die messenden Beamten als auch das erstinstanzliche Amtsgericht (AG) waren der Ansicht, dass alles seine Ordnung gehabt habe. Doch schließlich war das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) gefragt, und das musste sich aufgrund der Faktenlage auf die Seite des Betroffenen schlagen.

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